^ Back to Top

Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Ratgeber

Das Jobcenter fordert von mir für die Zeit ab Januar 2011 den Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I zurück. Ist das korrekt?

Mit Beginn des Jahres 2011 entfällt dieser bisher für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gewährte Zuschlag (maximal 160 Euro monatlich pro Person). Der Wegfall gilt auch für Personen, die den Zuschlag im alten Jahr noch bezogen haben. Eine Übergangsregelung oder ein vergleichbarer Schutz ist nicht vorgesehen. Eventuell genießen Sie jedoch Vertrauensschutz, sodass zumindest eine Rückforderung für die Zeit ab Januar 2011 nicht möglich ist. Dies ist möglich, wenn Sie auf die Rechtmäßigkeit des Zuschlags vertraut haben und die Leistungen im Vertrauen hierauf bereits verbraucht haben.

Eheähnliche Gemeinschaft

Leben zwei Personen in einem Haushalt mit den Kindern eines Partners zusammen, kann allein aus dem Zusammenleben noch nicht geschlossen werden, dass diese Kinder gemeinsam im Haushalt versorgt werden. Die Voraussetzungen für eine gesetzliche Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft sind bei bloßem Zusammenleben mit den Kindern eines Partners noch nicht gegeben. Das kann auch allein bei einer Wohngemeinschaft vorliegen. Auch das einmalige Einspringen des Mitbewohners bei der Betreuung des Kindes rechtfertigt noch nicht die Annahme eines familientypischen Zusammenlebens.