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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Ratgeber

Freizügigkeitsbescheinigung erlaubt Europäern, in Deutschland zu arbeiten. Doch auch ohne diese Bescheinigung können sie Hartz IV beantragen, wenn sie auf Jobsuche sind.

Ein Staatsangehöriger eines anderen europäischen Landes, der sich nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 250/12 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Kläger, ein Luxemburger, wohnte seit März 2011 zusammen mit seinem Sohn in Deutschland. Im August 2011 stellte er erstmals einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen. Dem Antrag wurde zunächst auch stattgegeben. Einen Folgeantrag lehnten die Behörden allerdings ab, weil der Antragsteller nicht über eine Freizügigkeitsbescheinigung verfügte, die ihm eine Arbeit in Deutschland ermöglicht hätte. Gegen diese Entscheidung legte der Mann Widerspruch ein.

Das Urteil: Die Behörden mussten dem Mann die Leistungen gewähren. Zwar habe der Luxemburger keinen Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch oder aus einem Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht. Ein Anspruch ergebe sich aber aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen auf Grundsicherungsleistungen, da es sich um die Existenzsicherung für den Betroffenen handele.

Hat ein Obdachloser ein Bankkonto?

Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Banken und Sparkassen, jedem Bürger eine Bankkonto einzurichten, wenn er es wünscht. Das Konto kann als "Guthabenkonto" geführt werden. Das bedeutet, es kann nicht, auch nicht um einen einzigen Cent, überzogen werden. Gleichwohl wird das Konto vielen Obdachlosen verwehrt. Das ist ein Problem, wenn sie wieder sesshaft werden wollen, weil sie Strom, Gas usw. meistens bargeldlos bezahlen müssen.

 

Eine Ausweichlösung ist wiederum die "Zahlstelle". Das Geld (z.B. Hartz IV) wird auf eine Drittkonto überwiesen (z.B. bei einer kirchlichen Organisation) und dann dem Obdachlosen ausgezahlt.