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Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

„Arche“ nicht zulässig: Widerspruch angekündigt

Eine soziale Einrichtung wie die "Arche" – eine Einrichtung von "Bethel im Norden" für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen – ist in einem Wohngebiet nicht zulässig. Nach Beschwerden von Anwohnern hat die Stadt Diepholz dem Träger der Einrichtung an der Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße jetzt einen entsprechenden Bescheid geschickt. Gegen diesen will "Bethel im Norden" (Freistatt) Widerspruch einlegen.
Die "Arche" war im Frühjahr vergangenen Jahres von der Lüderstraße, wo das bisherige Gebäude abgerissen wurde, zur Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße umgezogen. Dort hatte „Bethel im Norden“ Räume einer ehemaligen Arztpraxis von dem privaten Eigentümer angemietet. Weder der Einrichtungsträger noch der Vermieter waren sich offenbar darüber klar, dass der Standort baurechtlich problematisch ist.
Anwohner, die in den täglich etwa 30 Besuchern der Wohnungslosen-Einrichtung Probleme sahen, wandten sich mit einer Beschwerde an die Stadt Diepholz, sammelten Unterschriften, schalteten einen Anwalt ein. Daraufhin nahm die Stadt Diepholz sich der Sache an.

kreiszeitung.de