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Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Recht ist nicht teilbar

 Recht ist nicht teilbar

Der Main-Taunus-Kreis steht weiterhin in der Kritik der Evangelischen Obdachlosenhilfe in Deutschland (EvO): Nach wie vor zahlt der Kreis an Menschen ohne festen Wohnsitz höchstens zehn Tage lang die ihnen zustehende tägliche finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt aus, obgleich den Betroffenen die Summe von 13,30 Euro für jeden Tag des Monats zusteht. Außerdem ist die Auszahlung im Main-Taunus-Kreis daran gebunden, dass sie durch mehrere Tage unterbrochen sein muss. Jens Rannenberg, EvO-Vorsitzender, kritisiert dieses Vorgehen scharf: „Das ist gesetzeswidrig. Menschen ohne festen Wohnsitz werden damit praktisch gezwungen, weiterzuziehen, weil sie keine Unterstützung mehr erhalten.“ Die hier praktizierte, so genannte „vertreibende Hilfe“ hatte den evangelischen Verband im Herbst 2014 veranlasst, dem Main-Taunus-Kreis den Verbogenen Paragrafen zu verleihen, ein Negativpreis, den die EvO jedes zweite Jahr als „Wanderpokal“ an Sozialleistungsträger mit kritikwürdiger Rechtsvollzugspraxis überreicht. Mit einem offenen Brief fordert die EvO daher erneut den Main-Taunus-Kreis auf, die „rechtswidrige Praxis zu überprüfen und einzustellen.“ Die EvO signalisiert dem Kreis in ihrem offenen Brief zugleich ihre Gesprächsbereitschaft und Unterstützung bei der Umsetzung einer rechtskonformen Praxis. „Trotz mehrfacher Aufforderung hat der Main-Taunus-Kreis an seiner rechtswidrigen Praxis gegenüber wohnungslosen Menschen festgehalten“, so Jens Rannenberg, der auch Vorstand der Diakonie Kästorf ist, die in den Hilfefeldern Altenpflege, Behindertenhilfe, Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe Angebote unterhält. Laut Rannenberg lässt allerdings „eine positive Aussage des Kreisbeigeordneten Johannes Baron in der Sitzung des Gesundheits-, Sozial- und Integrationsausschusses des Main-Taunus-Kreises am 26. Februar 2015 hoffen. Demnach soll die Hilfe zum Lebensunterhalt für wohnungslose Menschen unbefristet gezahlt werden, wenn auch die umliegenden Kreise sich entsprechend verhalten.“ Die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland nehme wohlwollend wahr, dass der Main-Taunus-Kreis die seitherige Auszahlungspraxis der Hilfe zum Lebensunterhalt als rechtswidrig erkannt hat, so Rannenberg weiter. „Deutschland ist ein Sozialstaat und jeder Mensch in einer Notlage hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass ein rechtskonformes Verwaltungshandeln von der Bedingung abhängig gemacht wird, dass sich andere Leistungsträger ebenso verhalten. Pressemitteilung Datum: 31.03.2015 2 2 Rannenberg sagte abschließend, er sei optimistisch, dass der Main-Taunus-Kreis mit Unterstützung der umliegenden Kreise zu einer rechtskonformen Hilfepraxis zurückkehrt. „Denn Recht“, so Rannenberg, „ist nicht teilbar und nicht verrechenbar“. Stichwort: Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V. (EvO) Die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V. vertritt etwa 450 diakonische Einrich-tungen und Dienste in Deutschland, die sich um obdachlose und ausgegrenzte Menschen kümmern. Stichwort: Der Verbogene Paragraf Der Verbogene Paragraf ist ein symbolischer Preis, den die EvO als „Wanderpokal“ jedes zwei-te Jahr anlässlich seines Bundeskongresses an Sozialleistungsträger mit kritikwürdiger Rechts-vollzugspraxis überreicht. Die etwa 50 cm hohe Metallskulptur besteht aus einem Männchen, das mit Energie ein Paragrafensymbol verbiegt. In Wahrnehmung der Interessen von Menschen in Wohnungsnot beobachtet die EvO laufend die tatsächliche Umsetzung und Realisierung von Rechtsansprüchen Sozialleistungsberechtig-ter in allen Teilen Deutschlands und erhält durch Rückmeldungen und Beobachtungen Kenntnis von defizitären und rechtswidrigen Verwaltungsvollzügen. Siehe auch: http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/index.php/der-verbogene-paragraf.html Weitere Informationen gibt es bei Rolf Keicher, Geschäftsführer Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland, unter der Telefonnummer: 030 / 65 2111652. Den Wortlaut des offenen Briefes finden Sie unter: http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/index.php/258.html

EVANGELISCHE OBDACHLOSENHILFE In DEUTSCHLAND e.V. (EvO) - vormals Deutscher Herbergsverein von 1886 - FACHVERBAND DER DIAKONIE DEUTSCHLAND – EVANGELISCHER BUNDESVERBAND Evang. Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V. (EvO) Postfach 330 220 D-14172 Berlin Caroline-Michaelis-Str. 1 Telefon: +49 (0)30 65211-1652 Telefax: +49 (0)30 65211-3652 Evangelische Kreditgenossenschaft e.G. Stuttgart 10115 Berlin E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kto. 405 752 BLZ 520 604 10