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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Krankheit, Tod und Trauer in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Tote haben keine Lobby. Dieser Satz trifft in unserer Gesellschaft besonders auf wohnungslose Verstorbene zu. Wenn Menschen ohne eigene Wohnung versterben, gibt es fast nie  Freunde, Angehörige oder Hausärzte, die etwas zur Vorgeschichte erzählen können. Wir wissen nichts über ihr Leben, ihre Krankheiten und nur selten die Todesursache. Aus  diesem Grund werden die meisten toten Wohnungslosen in die Leichenhalle des Instituts für Rechtsmedizin gebracht. Dort werden sie untersucht und häufig auch obduziert, so  dass wir nach dem Lebensende etwas über diese Menschen, ihre Erkrankungen, ihre Todesursachen und die Umstände des Sterbens sagen können. Damit kommen wir  natürlich einen Schritt zu spät. Eigentlich sind diese Menschen auch noch viel zu jung zum Sterben. Die anderen (gesellschaftlich eingebundenen und medizinisch gut versorgten)  Bürger leben drei Jahrzehnte länger. In Studien konnten wir zeigen, dass viele Wohnungslose an Krankheiten verstarben, die gut zu behandeln gewesen wären. Hinzu kommt, dass  sterben und Tod in der Szene der Wohnungslosen noch stärker tabuisiert werden als ohnehin in unserer Gesellschaft. So ist es schwer, Sterbende in ihrem Umfeld zu  begleiten und ihnen zu helfen und einen Raum für Trauer zu schaffen.

Die Herausgeber haben all dies zum Anlass genommen, diese Broschüre zu erarbeiten, die einerseits Sterben, Tod und Trauer in der Wohnungslosigkeit beschreibt, andererseits aber auch konkrete Antworten auf Fragen geben will, beispielsweise zu Rechtsfragen, Sterbebegleitung und Bestattung. Sie richtet sich an Akteure im Gesundheitswesen, in der  Wohnungslosenhilfe und andere geneigte Leser. Das weit verbreitete „Noli me tangere“ (wörtlich: „Rühr mich nicht an“) zu überwinden – in unserer wohlhabenden Gesellschaft –  ist zugleich eine Herausforderung und Verpflichtung. Ich bin mir sicher, dass hier Diskussionen angestoßen werden und ein Schritt hin zur Überwindung der Tabus Sterben und  Tod gemacht wird.
Prof. Dr. Klaus Püschel,
Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des
Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

Broschüre zum Download PDF