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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2012

Nach Scheidung in Polen obdachlos in Berlin

Bei Schnee und schneidender Kälte suchen in Berlin immer mehr obdachlose Menschen Zuflucht in Notunterkünften - vor allem im Stadtmissions-Zentrum nahe dem Hauptbahnhof. "In den vergangenen Nächten war es sehr voll, sagte Ortrud Wohlwend von der Berliner Stadtmission. Im Vergleich zum letzten Winter kämen 10 bis 20 Prozent mehr Hilfesuchende. Unter den Obdachlosen seien besonders viele Polen. Ein Grund dafür ist das polnische Scheidungsrecht, erläuterte Wohlwend.

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Neue Energie fürs Asyl

Mit einem neuen Blockheizkraftwerk wurde die Obdachlosen-Unterkunft in Borken ausgestattet. Grundlage war eine Spende von fast 40.000 Euro.Das Wohnungslosen-Asyl nördlich vom Bahnhof hat neue Energie. Das Blockheizkraftwerk, das im Keller des Hauses installiert wurde und seit zwei Wochen am Netz ist, wurde komplett aus einer ungewöhnlichen Spende finanziert. Das Geld – rund 38.000 Euro – stammt aus dem Nachlass der 2009 verstorbenen Ramsdorferin Maria Westmark-Gurtz. Sie hatte in ihrem Testament verfügt, dass ihr Vermögen, mehr als eine Million Euro, sozialen Einrichtungen und Tätigkeiten zugute kommen soll. Voraussetzung für die Finanzspritze sei die Dauerhaftigkeit des Verwendungszwecks, sagt Alfons Thesing. "Diese Voraussetzung ist hier im Asyl erfüllt." Der pensionierte Direktor des Amtsgerichts Borken ist der Testamentsvollstrecker. Aus dem Nachlass habe er bereits etwa 800.000 Euro verteilen können, so zum Beispiel für das Haus St. Walburga in Ramsdorf und ein Waisenkinder-Projekt in Rumänien. "Ich möchte größtmögliche Transparenz herstellen", betont Thesing. Beim Verein "Ein Dach über dem Kopf", Träger des Asyls, rannte er damit offene Türen ein. "Wir hoffen, damit pro Jahr 4000 bis 5000 Euro weniger für Energie ausgeben zu müssen", hofft Vorsitzender Günter Großmann. Die ursprüngliche Idee, Fotovoltaik aufs Dach zu bauen, habe man aus optischen Gründen wieder verworfen.

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Obdachlos und kein Geld

Immer mehr Menschen kommen aus Osteuropa nach Nürnberg und hoffen hier auf ein besseres Leben. Doch viele werden bitter enttäuscht.

Nürnberg. Großstädte wie Nürnberg ziehen in zunehmendem Maße arme und arbeitslose Menschen aus Osteuropa an. Die meisten kommen aus Bulgarien, Rumänien oder Polen und erhoffen sich hier ein besseres Leben als in ihrer Heimat. .

Doch oft werden sie enttäuscht. Sie finden weder eine Wohnung noch Arbeit. Sie sind obdachlos und verzweifelt. Damit diese Menschen nicht auf der Straße übernachten müssen, hat die Stadt Notschlafstellen eingerichtet.

Die aber platzen inzwischen aus allen Nähten. Denn die Zahl der „Zuwanderer aus Armut“, wie es offiziell heißt, nimmt seit zwei Jahren stark zu. Das beichtet Peter Mertel, der Leiter einer Nürnberger Notschlafstelle. Deshalb werde die Stadt weitere Räume einrichten müssen, sagt er, in denen Menschen

Quelle: Mittelbayrische Nachrichten

Organisation des Hilfesystems

 

Leitsatz

Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten brauchen besondere Hilfen Das Leben ist aus den Fugen geraten. Nicht nur ein klar definierbares Problem, sondern eine völlig durcheinander  geratene Lebenssituation kennzeichnet die Lage der in Not  geratenen Menschen, Es fehlt an vielem: Geld, Wohnung, Arbeit, sozialen Kontakten und Perspektiven. Häufig kommen physische und psychische Erkrankungen und/oder Behinderungen erschwerend hinzu. Diese Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Man kann ihnen nur mit  einem entsprechend differenzierten, umfassenden und koordiniertem  Angebot an ambulanten, teilstationären, stationären, materiellen und persönlichen Hilfen gerecht werden. Hier verfügt die Diakonie über eine ganze Reihe von Ieicht zugänglichen Diensten und Einrichtungen.

Dies sind:

• Fachberatungsstellen

• Straßensozialarbeit als aufsuchende Hilfe

• Betreutes Wohnen

• Wohnheime (mit oder ohne Betreuung)

Diese Dienste und Einrichtungen leisten:

• vorbeugende Hilfen

• Hilfe zur Selbsthilfe

• Hilfen zur Existenzsicherung

• hygienische Hilfen

• medizinische und krankenpflegerische Hilfen

• Hilfe bei der Suche und zum Erhalt von Wohnungen

• Hilfe bei der Suche und zum Erhalt von Arbeits-und Ausbildungsplätzen

Darüber hinaus hat die Diakonie auch einen sozialpolitischen Auftrag: Die Überwindung von Armut und Ausgrenzung ist oberstes Ziel.

 

Personenkreis

Die Situation von Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, kann unterschiedliche Merkmale haben: Zum Beispiel

• das Fehlen einer menschenwürdigen Unterkunft

• das Fehlen einer ausreichend gesicherten wirtschaftlichen Lebensgrundlage

• drohender Wohnungsverlust

• die mangelnde Fähigkeit oder erhebliche Beeinträchtigung im Kontakt mit der sozialen Umwelt

Entsprechend unterschiedlich sind die Personen und ihr individueller Bedarf an Hilfe. Personen, die ihre Notlage nicht aus eigener Kraft überwinden können, haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe.

 

Problembeschreibung

Aktuelle Herausforderungen sind z.B.

• Die Einführung der Sozialgesetzbücher (SGB) II und XII zum 1.1 .2005 hat zu einem Systemwandel geführt. Aus Sicht der Menschen in existenziellen Notlagen ist die Frage der Erwerbsfähigkeit jedoch zweitrangig gegenüber persönlichen Hilfen, etwa der grundlegenden Verbesserung der Lebenssituation.

• Strukturelle Bedingungen wie fehlende Arbeitsplätze werden individualisiert. Sie werden den Betroffenen als persönliches Versagen zugeschrieben. Anstatt nötige Hilfe zu gewehrten werden sie stigmatisiert, ausgegrenzt und entsprechend sanktioniert.

• Viele Dienste und Einrichtungen sind nicht ausreichend in das sie umgebende Gemeinwesen eingebunden. Dadurch wird der Integrationsauftrag schwer einlösbar.

• Dienste und Einrichtungen sind noch nicht in allen Bundesländern flachendeckend ausgebaut. Vor allem fehlen spezielle Angebote für Frauen.

Hilfe in Notlagen orientiert sich an den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Betroffenen. Gemeinsam wird ein passgenaues Hilfeangebot erarbeitet. Der Einzelne ist Mittelpunkt der Hilfe. Ziel der Dienste und Einrichtungen ist es, Hilfesuchende zu stärken anstatt sie zu entmündigen.

Die Evangelische Obdachlosenhilfe und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland verstehen die Solidarität mit den Betroffenen als einen Grundauftrag ihrer Arbeit. Ausgehend vom christlichen Anspruch des Evangeliums sollen den Schwächsten und Ärmsten der Gesellschaft Lebensperspektiven eröffnet werden. Politischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen, die zu Ausgrenzung oder Benachteiligung führen, werden entgegengetreten.

 

Gesetzliche Grundlagen der  Hilfen

Der örtliche Sozialhilfeträger ist nach § 97 Abs. 1, SGB XII für alle Hilfen zuständig, sofern die gesetzlichen Regelungen nichts anderes bestimmen. Nach § 97 Abs. 3 Nr. 3,SGB XII ist der Überörtliche Träger der Sozialhilfe sachlich zuständig für die Hilfe nach §§ 67·69 SGB XII zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Das bedeutet, der Überörtliche

Sozialhilfeträger ist sachlich zuständig für sogenannte ,,Nichtsesshafte" in stationären Einrichtungen sowie für ambulante Dienste und Einrichtungen, wenn die Hilfe zur Sesshaftmachung bestimmt ist. Allerdings ist in den Bundesländern im jeweiligen Landesausführungsgesetz zum SGB XII die Zuständigkeit fur die vorgenannten Hilfen unterschiedlich geregelt. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die verschiedenen Dienste und Einrichtungen überwiegend vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Landeswohlfahrtsverband, Landessozialamt), dem örtlichen Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) und aus Eigenmitteln finanziert.

 

Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V.
Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
vvww.evangelische-obdachIosenhilfe.de

Prävention von Obdachlosigkeit

 

 

Vorbeugung setzt bei den Ursachen an

Weil vor der sichtbaren Wohnungslosigkeit steht der Wohnungsnotfalls Wohnverhältnisse ohne   mietrechtliche Absicherung wie die vorübergehende Unterkunft bei Freunden, Bekannten und Arbeitgebern oder unzumutbare Wohnverhältnisse, geprägt durch Überbelegung, baulich schlechte und gesundheitsgefährdende Bedingungen oder gewaltgeprägte Lebensumstände.  Materielle und soziale Unterversorgung bleiben oft  lange unentdeckt. Denn die davon betroffenen  Menschen sind

selten diejenigen, die ihre Interessen frühzeitig, selbstbewusst und wirksam artikulieren. Drohende Wohnungslosigkeit ist vor allem das Ergebnis einer Langfristigen Verarmung und Ausgrenzung  benachteiligter Mer1schen:Arbeitsmarktkrise, Modernisierungsprozesse und Sozialabbau führen zu

sozialen Ungerechtigkeiten und Armutsrisiken. Hinzu kommen nicht selten die Diskriminierung ,,auffälliger" Menschen sowie die Verweigerung notwendiger und frühzeitiger Hilfen. Durch belastende persönliche Lebensumstände wie Tod eines Partners, Trennungskrisen und Arbeitsplatzverlust kommen Menschen zudem in Notlagen, die sie überfordern, existenziell bedrohen und aus denen sie sich nicht mehr aus eigener Kraft heraushelfen können  vor allem, wenn stützende soziale Netzwerke fehlen. Die Vorbeugung muss deshalb an vielen Stellen gleichzeitig ansetzen: An einer Sozialpolitik, welche die Bildung und den Erhalt sozialer Netzwerke fordert und Selbsthilfepotenziale stützt, an einer sozialraumorientierten sozialen Arbeit sowie an einem bedarfsgerechten und niederschwelligen  beispielsweise aufsuchenden  Hilfesystem.

 

Personenkreis

Drohender Wohnungsverlust steht oft in einer Kette von lang andauender Benachteiligung,  VIisserf0|gen,Verarmung und Ausgrenzung. Zu den Risikofaktoren gehören

 • Eine materiell schlechte Ausgangssituation — vor allem  durch mangelnde Bildung, Langzeitarbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen,

 • prekäre Lebenslagen — zum Beispiel gewaltgeprägte Lebensumstande oder nach Entlassung aus Halt beziehungsweise anderer institutioneller Unterbringung,

• akute Belastungen · durch Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall und Tod naherAngeh6riger

• negative, unverarbeitete Lebenserfahrungen — wie Gewalt, soziale Isolation und Stigmatisierung, die oft bis in die Kindheit und lugend zurückreichen,

• Sucht und psychische Erkrankungen.

Menschen in Wohnungsnotfällen geraten oft aus dem Blickfeld der Sozialpolitik. Bund, Länder und Kommunen geben sich damit zufrieden, dass die sichtbare  Wohnungslosigkeit durch das in den vergangenen Jahren effektiver gewordene Hilfesystem vermindert wurde. Die Notwendigkeiten und Chancen vorbeugender Hilfen werden kaum erkannt. Besonders betroffen davon sind Frauen mit Kindern, denn sie neigen starker als  Männer dazu, eine Notlage zu kaschieren und den Anschein von Normalitat zu wahren. Nicht wenige Kommunen und Landkreise greifen wegen kurzfristiger  finanzieller Vorteile sogar wieder verstärkt zur Hilfeverweigerung, zur "vertreibenden Hilfe" von so genannten Problemfallen und zu Kürzungen bei derW0hnungslosenhilfe.Volksvvirtschaltlich ist dies schädlich, und sie beschneiden damit verlassungswidrig die Rechte von  Menschen in Not.

 

Problembeschreibung

Was Prävention leisten muss präventive Hilfe, die einen drohenden Wohnungsverlust abwendet,  muss neue Schwerpunkte setzen. Ein wichtiges Ziel ist es dabei, die Schwellen für die Inanspruchnahme von Hilfe zu senken.

Notwendig ist dabei häufig der Übergang von einer Komm- zu einer Gehstruktur Beispielsweise gibt es als Modellprojekt Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften, die der Wohnungslosenhilfe drohende Zwangsräumungen melden. Das Einverständnis und die Mitwirkung der Betroffenen vorausgesetzt, wird ein bedarfsgerechter Hilfeprozess eingeleitet, der den Wohnungsverlust verhindert  von der Entschuldung über Sozialhilfeantrage, Hilfe bei der Arbeitssuche, Mediation in Nachbarschaftskonflikten bis hin zur Einleitung einer Therapie. Für Menschen in gewaltgeprägten Lebenslagen — insbesondere Frauen und Kinder müssen wohnortnahe Hilfeleistungen und gesicherte Anlaufstellen vorhanden sein. Eine weitere Notwendigkeit ist die Sozialraumorientierung

in der Wohnungslosenhilfe, wobei verstärkt mit anderen Feldern der sozialen Arbeit sowie mit Stadtteilinstitutionen kooperiert wird. Weil  traditionelle soziale Bindungen zunehmend  verschwinden, wird durch Netzwerkarbeit im sozialen Umfeld in Stadtteilen versucht, die Selbstorganisation und die Selbsthilfepotenziale der Bewohnerinnen und Bewohner gezielt zu unterstützen und zu stärken. Hilfe zum Aufbau sozialer Beziehungen wird von der Wohnungslosenhilfe auch im engeren Wohnumfeld geleistet, etwa beim ambulant betreuten Wohnen.

 

Grundlagen der Hilfe

Präventive Wohnungslosenhilfe erfordert ein fachlich  qualifiziertes, differenziertes und sozialraumorientiertes  Hilfeangebot. Hierfür und für das erforderliche vernetzte i Denken öffentliche Unterstützung zu gewinnen, ist in ( Zeiten sozialer Kürzungen schwierig. Es gibt aber neben y volkswirtschaftlichen Argumenten auch staatliche Grundlagen für die in vielen Einrichtungen beginnende Umorientierung. Ein Anknüpfungspunkt für die Sozialraumorientierung der sozialen Arbeit sind das Bundesprogramm Soziale Stadt )  sowie darauf basierende Projekte von Kommunen. 

Die Übernahme von Mietschulden wird durch § 15 a des i Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ermöglicht  oft unerlässlich, um einen umfassenden Hilfeprozess einleiten zu  können.  Einen Schwerpunkt der Hilfe bilden Leistungen nach § 72  BSHG (einschließlich Durchführungsverordnung) als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Diese Hilfe ist eine Pflichtleistung und muss allen  Menschen  gewahrt werden, die ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Das Besondere dieser Hilfe ist die enge, in einem Hilfeplan abzuströmende Verknüpfung von persönlicher Hilfe — wie Beratung, Begleitung und Betreuung — mit materiellen Hilfen. Vorrangig ist dabei Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ ll  und 12 BSHG in Verbindung mit Laufenden und einmaligen Leistungen nach §§ 22 und 23 BSHG sowie Krankenhilfe

Gemäß  § 37 BSHG. Auch bei der Hilfe zur Arbeit und der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten bietet das BSHG (§§  I8 - 20) zahlreiche rechtliche Möglichkeiten für die stufenweise Eingliederung der Hilfesuchenden.

 

Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.
Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland
Postfach 101142
70010 Stuttgart
Tel.: 0711 /2159-725, -724
Fax: 0711/2159-162