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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2010

Karawane gegen Armut und Ausgrenzung

KARAWANE 2010

Armutskarawane der Wohnungslosenhilfe der Erzdiözese Freiburg

"Wir wollen nicht durch das soziale Netz fallen, nicht vergessen werden und vor allem aber wollen wir auf unsere Situation aufmerksam machen."

 

 


Die Karawane gegen Armut und Ausgrenzung führte durch die Städte Strasbourg, Baden-Baden, Offenburg, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Basel, Lörrach, Mulhouse und Freiburg, um im Europäischen Jahr 2010 gegen Armut und Ausgrenzung zu demonstrieren.

Hier das Beweisfoto vom Place Kleber, leider hatten wir unter Sauwetter zu leiden. Die positiven Reaktionen in Öffentlichkeit und Presse, sowie die Unterstützung unserer französischen Freunde von der DAL haben aber entschädigt. Nach Ende der Aktion zog die Karawane weiter nach Baden-Oos ins Wohnheim der Caritas.
Dort wurde der erste Tag mit einem Grillfest, leider immer noch im Regen, beendet.
Die Kundgebung am 14.05. fing schon im den Stadtbussen bei der Fahrt von Baden-Oos nach Baden-Baden an.
Im Bus war es so eng, das normale Fotos kaum möglich waren. Aber auch so kann man auffallen und das wollten wir ja auch.
Wie es sich gehört, hatten wir ab Baden-Baden auch ein Kamel in unserer Karawane.;
Für eine so lange Karawane sind natürlich auch genug Getränke wichtig!

Bei dem Aufeinandertreffen von Gegensätzen: Reichtum - Armut, hatte ich mit negativen Reaktionen gerechnet. Die gab es aber nicht, im Gegenteil, viele Leute reagierten sehr positiv. Eine Dame erzählte mir von der Angst vor ALG2 im Freundeskreis.


Ein Teil der Leute setzte die Karawane im Bus der Franzosen fort, die anderen machten sich per Bahn auf den Weg nach Offenburg. Dort angekommen, ging es schnell ins Ursulaheim der AGJ, da gab es lecker Essen und einen Platz für die Nacht.

Am dritten Karawanentag, hatten wir Infotische in der Fußgängerzone und wurden später durch die Stadt Offenburg im Salmen (geschichtsträchtiger Ort u.a. der badischen Revolution) empfangen.

Später ging es im Demonstrationszug zum Platz der Verfassungsfreunde,
dort stellten wir die Frage: Wo stehen wir heute mit Blick auf die 13 Forderungen der badischen Revolutionen von 1847, sind sie etwa ein Fall für die Tonne?!

Zum Finale am 22.05. in Freiburg war ich wieder dabei. Die Abschlusskundgebung fand vor dem Theater satt. Es gab einen Spontanauftritt des Musikers Joachim Deutschland und des Hip-Hoppers Chefkoch. Das Straßentheater aus Offenburg war auch wieder dabei.
Mit Blick auf die positiven Reaktionen, freu ich mich schon auf die Karawane 2011.

York Töllner

Materielle Grundsicherung

Leitsatz

Jeder Mensch hat das Recht auf eine Wohnung. Wer keine Wohnung hat und seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann,der hat einen Rechtsanspruch auf staatliche Grundsicherung in Form von Regelleistungen und Unterkunft. Regelsätze sind Geldleistungen, mit denen die täglichen Dinge bezahlt werden sollen, etwa der Wintermantel,Lebensmittel, Fahrkarten für Bus und Bahn oder auch mal eine Kinokarte. Auch die Energie- und Instandhaltungskosten für die Wohnung gehören dazu. Da die Regelsätze gesetzlich festgeschrieben sind, dürfen sie nicht gekürzt werden, wenn man seine Wohnung verliert. Miete und die Kosten, die mit einer Wohnung verbunden sind (z.B. Heizkosten), werden vollständig Übernommen, wenn die Wohnung in Größe und Preis angemessen ist. Wer wohnungslos ist, muss sich nicht dauerhaft mit Notunterkünften zufrieden geben.

Personenkreis

Welche Form der staatlichen Grundsicherung Hilfebedürftige bekommen, hängt davon ab, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht. Erwerbsfähig sind diejenigen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind und unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Erwerbsunfähig ist, wer dem Arbeitsmarkt wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate nicht zur Verfügung steht. Erwerbsfähige Menschen haben Anspruch auf eine ,,Grundsicherung für Arbeitssuchende", das sogenannte Arbeitslosengeld II, das in aller Regel von den Jobcenters ausgezahlt wird. Erwerbsunfähige Menschen haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und erhalten diese durch die Sozialämter. Kranke und Behinderte haben unter Umständen einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dieser wird den Regelleistungen hinzugefügt. Zuständig für die Auszahlung der Geldleistungen sind die Behörden, in deren Einzugsbereich die Hilfeberechtigen normalerweise leben. Menschen, die keinen festen Aufenthaltsort haben, wenden sich an die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sie sich tatsächlich aufhalten.

Problembeschreibung

Nicht jeder Rechtsanspruch garantiert auch eine gesetzeskonforme Umsetzung. Immer wieder schränken Leistungstragen zum Beispiel Sozialämter und Jobcenters die gesetzlichen Hilfen ein und erschweren ihre Inanspruchnahme. Normalerweise werden staatliche Geldleistungen monatlich auf das Konto der Hilfeempfänger überwiesen. Für bargeldlose Leistungen (z.B. Scheck) ist eine Postadresse erforderlich. Doch Menschen, die keine Wohnung haben, besitzen in der Regel kein Konto und haben keine feste Adresse. Ihnen die Geldleistungen zukommen zu lassen, ist somit schwierig. Es gibt aber Leistungen. Zum Beispiel kann die Postadresse einer Beratungsstelle angegeben werden oder das Geld in Form von Tagessätzen gezahlt werden.Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, muss im Rahmen der Mitwirkungspflichten alles tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Das heißt, er muss Unterlagen beibringen und sich um Arbeit bemühen, wenn er erwerbsfähig ist. Ansonsten droht die Kürzung oder Einstellung der Leistungen.

Gesetzliche Grundlagen

• Leistungsberechtigte: § 7, § 9 SGB II; § 19. § 20 SGB XII

• Einkommen: § 11 SGB II; § 43, § 82 SGB XII

• Vermögen: § 12 SGB II; §43 SGB XII

• Mehrbedarf § 21 SGB II; § 30 SGB XII

• Einmalige Leistungen: § 23 SGB II; § 31 SGB XII

• Angemessenheit der Unterkunft: § 22 SGB II; § 29 SGB XII

• Erwerbsfähigkeit: § 8 SGB II; § 2 SGB XII

• Gewöhnlicher Aufenthalt: § 30 Abs. 3 SGB I

• Mitwirkungspflicht §§ 60·65 SGB I; § 2 SGB II; § 1, § 39 SGB XII

Tagessätze sind in der Regel Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Die Informationen in diesem Faltblatt ersetzen keine qualifizierte Beratung.

 

Literatur

• Sozialgesetzbuch II - Lehr- und Praxiskommentar Grundsicherung für Arbeitssuchende

Hrsg. Prof. Dr. Johannes Münder 2. Auflage 2007; Nomos Verlagsgesellschaft

• Sozialgesetzbuch XII - Lehr- und Praxiskommentar Sozialhilfe Münder/Armborst/Berlitt/Bieritz-HarderlBirk/Brühl/Conradis/Hofmann/ Krahmer/Roscher/Schoch 8. Auflage 2008; Nomos Verlagsgesellschaft

 

Weitere Informationen:

Evangelische Obdachlosenhilfe e.v.

Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen

Kirche in Deutschland

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.evangelische-obdachlosenhilfe.de

Nachbesprechung Karawane2010

Am 17.07. findet in Offenburg die Nachbesprechung zur Karawane2010 statt, ich wüsche mir eine rege Teilnahme. Den Termin kann ich nicht wahrnehmen, da ich  mich im Urlaub befinde und einen Teil der Zeit für http://sozin.de/ opfere. Somit hoffe ich sehr, dass sich jemand findet, und einen Bericht auf dieser Seite einreicht. Es ist ohne Frage natürlich möglich einen Link auf die KarawaneSeite in den Beitrag einzubauen, das selbe gilt auch für sozIn. Ich habe in der letzten Zeit immer wieder Lob für Berber-Info und sozIn bekommen, muß aber feststellen das noch nicht genügend mitgearbeitet wird. Da wir die beiden Seiten nur ehrenamtlich in unserer Freizeit betreiben, sind wir aber auf jede Hilfe angewiesen. Berber-Info und sozIn können nur wachsen, wenn viele Leute mitmachen. Ohne die Mithilfe vieler wäre auch aus der Karawane2010 nichts geworden und wie jeder Teilnehmer sagt, war die Karawane ein großer Erfolg.

York Töllner

Neue Wege zur Teilhabe von Betroffenen

Neue Wege zur Teilhabe von Betroffenen - einige Ideen von Stefan Schneider (anlässlich der gleichnamigen Tagung der BAG Wohnungslosenhilfe am 04.08.2010 in Kassel)

Vorbemerkung: Im Unterschied zu anderen gesellschaftlichen Bereichen ist die Mitbestimmung Wohnungloser in der Wohnungslosenhilfe und innergesellschaftlich kaum ausgeprägt. Es gibt keine Wohnungslosengewerkschaft, keine_n Wohnungslosenombudmann/frau, keine Betriebsräte, kaum Interessenvertreter_innen, so gut wie keine eigenen Lobbyisten usw. Auch die sogenannte Betroffenenvertretung ist nicht gerade gut aufgestellt im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen. Jedes Krankenhaus hat eine_n Patientenfürsprecher_in, in Senioren- und Pflegeheimen sind Beiräte gesetzlich vorgeschrieben, Behinderte verfügen über das sog. persönliche Budget, auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert sehr weitreichende Mitwirkungsansprüche, und auch  Seniorenvertretungen müssen auf allen Ebenen gewählt werden.  Diese Liste liesse sich sicher noch um viele weitere Beispiel ergänzen. Mir geht es an dieser Stelle darum, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Teilhabe Wohnungsloser verbessert werden kann. Ich selbst bin weder wohnungslos noch obdachlos, lediglich die Bezeichnung heimatlos könnte passen. Das hält mich aber nicht davon ab, hier einige Vorschläge aufzuschreiben, die zum Teil aus Gesprächen mit Wohnungslosen selbst heraus entwickelt worden sind. Ideen, die diskutiert, verändert, aufgegriffen und umgesetzt werden können oder auch nicht.

1. Teilhabe braucht Strukturen. Diese entstehen nicht von selbst. Die Wohnungslosenhilfe selbst ist - verglichen mit den einzelnen Wohnunglsosen - eine mächtige Struktur. Von ihr, den einzelnen Trägern, Dachverbänden, Landesverbänden, Organisationen, Einrichtungen sollte verlangt werden, dass sie sich darum kümmern, dass es verbindlich verpflichtende Beteiligungsstrukturen gibt.

Mit anderen Worten: Die BAG Wohnungslosenhilfe sollte sich selbst und alle Mitgliedsorganisationen selbst verpflichten, dass es in jeder Einrichtung der Wohnungslosenhilfe regelmässig monatlich eine Nutzerversammlung gibt, dass wenigstens zwei Sprecher_innen von den NutzerInnen gewählt werden und dass die Nutzer_innen bei allen Fragen der Einrichtung betreffend auch einbezogen werden. Angefangen von Fragen der Konzeption, Hausordnung, Personalangelegenheiten, Öffnungszeiten und so weiter.Wie eine solche Nutzerbeteiligung auszusehen hat, darf von Fall zu Fall noch im Einzelnen geklärt werden. Die Teilhabe Wohnungsloser sollte in den Leitbildern der Unternehmen, in den Konzeptionen fest verankert werden auch auch als notwendiger Bestandteil im Qualitätsmanagement festgeschrieben werden.

2. Teilhabe kostet Geld. Das fällt nicht vom Himmel. Kosten entstehen durch gemeinsame Aktivitäten, aber allein auch schon durch die Beteiligung selbst. Infos müssen geschrieben und verteilt werden, Räume werden gebraucht, Kosten für Kommunikation und Information fallen an. Auf einer erweiterten Ebene entstehen Kosten für soziokulturelle Aktivitäten, Reisekosten, Kosten, um Gäste einladen und unterbringen zu können und um Aktionen wie Demos, Kundgebungen und Reisen zu Kongressen durchführen zu können.

Mit anderen Worten: Die BAG Wohnungslosenhilfe sollte sich selbst und alle Mitgliedsorganisationen selbst verbindlich verpflichten, dass jede Organisation und Einrichtung  der Wohnungslosenhilfe regelmässig monatlich 50% aller ihrer frei verfügbaren Spendeneinnahmen an die Wohnungslosenselbsthilfe / Nutzer_innengruppe  direkt und unmittelbar weiter gibt. Die Nutzer_innengruppe jeder Einrichtung soll frei darüber entscheiden dürfen, wie sie ihr Geld verwenden möchte. Dabei sollten ein paar einfache Regeln aufgestellt werden, die die Grundsätze der Geldverwendung regeln (Gerechtigkeit, Transparenz, keine Bevorzugung Einzelner, Demokratische Prinzipien usw.)

3. Teilhabe erfordert Kommunikation. Das gegenwärtig mächtigste und zugleich preisgünstigste Instrument der Kommunikation ist das Internet. Das betrifft sowohl die Kommunikationsbedürfnisse der einzelnen Wohnungslosen, aber auch für Selbsthilfegruppen in der Wohnungslosenhilfe und Vernetzungen mit anderen gesellschaftlich benachteiligten Gruppen und strategischen Partnern. Deshalb sind moderne, schnelle und leistungsfähige Internetzugänge ohne Zensur und Reglementierung für Wohnungslose bereit zu stellen.

Mit anderen Worten: Die BAG Wohnungslosenhilfe sollte sich selbst und alle Mitgliedsorganisationen selbst verpflichten, dass jede Organisation und Einrichtung  der Wohnungslosenhilfe kostenlos (denn jeder Einrichtung braucht ohnehin einen Internetzugang für ihre Arbeit) und ohne Zensur und Reglementierung für Wohnungslose in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt wird.

4. Teilhabe erfordert Information. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind untereinander vernetzt und tauschen sich regelmässig untereinander aus. Gelegentlich werden auch Informationen für Wohnungslose zur Verfügung gestellt (Wegweiser usw.). Die bereits bestehenden Internet-Portale Wohnungsloser sollten systematisch unterstützt und ausgebaut werden.

Mit anderen Worten: Die BAG Wohnungslosenhilfe sollte sich die Herausgeberschaft für das Verzeichnis der Einrichtungen Wo - Wie an die Internet-Portale Wohnungsloser abgeben und die Betreiber der Portale bei ihrer Arbeit unterstützen. Dabei sollte insbesondere darauf wert gelegt werden, dass die Angaben zu den Einrichtungnen ständig aktualisiert werden können. Auch sollte die BAG Wohnungslosenhilfe Unterstützung anbieten, wenn Selbsthilfegruppen Wohnungsloser für ihre Gruppe bzw. ihre Aktivitäten Portale einrichten wollen.

5. Teilhabe erfordert Foren. Persönliche Begegnung, Austausch und Vernetzung. Teilhabe findet nicht nur vor Ort in den einzelnen Einrichtungen statt, sondern Selbsthilfestrukturen bedürfen der Vernetzung. Das können Treffen unterschiedlicher Gruppen in einer Stadt, in einer Region sein, aber auch bundesweite Treffen, Treffen im deutschsprachigen Raum, europäische und weltweite Vernetzungstreffen. Auf der Grundlage von Strukturen (Punkt 1.) und Geldern (Punkt 2.) sind hier Veranstaltungen aller Art denkbar.

Zu überlegen ist insbesondere, ob das regelmässig stattfindende Berbertreffen in Offenburg Vorbild sein könnte für regelmässig stattfindende deutschlandweite Treffen von Wohnungslosen und auch anderen gesellschaftlich benachteiligten Gruppen. Zü überlegen ist, inwieweit nach dem Vorbild von Sommer-Camps anderer gesellschaftlicher Gruppierungen die Idee von Erholung und Freiteit, Kultur und gemeinsames politisches Arbeiten miteinander in Verbindung gebracht werden kann. Dabei ist zu klären, welche der grossen Organisationen der Wohnungslosenhilfe  jeweils ihre Strukturen bei der Vorbereitung und Durchführung zur Verfügung stellen können, ohne inhaltlich Einfluss zu nehmen.

6. Teilhabe ist Vielfalt. Alle Wohnungslosen sind Expert_innen in eigener Sache mit je eigenen Erfahrungen. Die Förderung von Teilhabe und Selbsthilfe bedeutet demnach auch, eine Vielfalt von unterschiedlichen Gruppen mit unterschiedlichen Themen, Schwerpunkten, Ausrichtungen, Arbeitsformen und Kulturen auszuhalten und zuzulassen. Im Vordergrund sollte deshalb stehen, keine Zentraleinrichtung mit Repräsentationsanspruch zu bilden, sondern vielmehr an einem vielfältigen bunten Netzwerk mit möglichst flachen Hierarchien zu arbeiten. Gäste von Suppenküchen, Obdachlosentheatergruppen, Selbsthilfeprojekte, Strassenzeitungsverkäufer_innen, einzelne Berber_innen, selbsternannte Berufsbetroffene, - viele Menschen arbeiten mit unterschiedlicher Kraft und Intensität an unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Themen. Die Bundesbetroffeninitiative verwandelt sich in ein offenens Netzwerk Selbsthilfe Wohnungsloser. Dieses Netzwerk vernetzt sich mit anderen sozialpolitischen Netzwerken und entwickelt gemeinsame Aktivitäten.

6. Teilhabe ist politisch. Das Recht auf Wohnen im Grundgesetz und in der Europäischen Verfassung, gleiche Rechte für Wohnungslose innerhalb der EU, die sofortige Anhebung der Hartz IV - Sätze oder die Einführung einer Grundsicherung, das Recht auf Stadt und die Auszahlung von Tagessätzen, die sofortige Aufnahme eines Wohnungsbauprogramms für sozial benachteiligten Gruppen, höhere und bessere Standards in Notübernachtungen - Forderungen wie diese sind bislang in meiner Ideensammlung noch nicht aufgetaucht. Muss auch nicht, denn jede_r einzelne Wohnungslose hat Ideen wie die oben genannten im Kopf, und alle Beiträge, die darauf zielen, Teilhabe und Selbstorganisation Wohnungsloser zu stärken, können ein Beitrag dafür sein, an solchen Punkten konkret zu arbeiten.

Soweit meine Ideen. Wenn sie Widerspruch erzeugen, ist das so gewollt. Abschliessend noch mal - als Zitat von BLK Demokratie Lernen und Leben - eine Grafik, die deutlich macht, worum es im Grundsatz geht:

Von Dr. Stefan Schneider (EISOP)

Tagungsbericht BAG-W-Fachtagung

BAG W-Fachtag
Partizipation, Selbsthilfe und Selbstorganisation
Neue Wege zur Teilhabe von Betroffenen
4. August 2010
Kassel

Mit dem Fachtag ‚Partizipation’ hat die BAG W eine Plattform für die Beteiligung von Wohnungslosen und ehemals Wohnungslosen geschaffen, um die Selbstorganisation
von Betroffenen in Deutschland zu unterstützen und zu fördern. Mit der Ausrichtung des Fachtages sollten die Themen Partizipation und Selbstorganisation innerhalb der Mitgliedschaft, aber auch darüber hinaus weiter vorangebracht werden. Ziel des Fachtages war daher:


• eine stärkere Verankerung der Thematik in der Wohnungslosenhilfe zu befördern, und
• eine Stärkung der Bundesbetroffeneninitiative (BBI) und die Verbreiterung ihrer bundesweiten Basis anzustoßen.


Der Fachtag, dessen inhaltliche Vorbereitung in enger Zusammenarbeit mit Roland Saurer vom St.-Usula-Heim in Offenburg und Peter Szynka vom ZBS Niedersachsen in Oldenburg erfolgte, ist trotz einer verhältnismäßig kurzen Vorbereitungszeit auf großes Interesse bei Betroffenen und Mitarbeitern des Hilfesystems gestoßen. Mit mehr als 90 TeilnehmerInnen und Mitwirkenden war der Fachtag sehr gut besucht. Bei etwa einem Drittel der Teilnehmenden handelte es sich um MItarbeiterInnen aus Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe, die überwiegende Mehrheit waren ehemals oder aktuell von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, die ihre Interessen und Anliegen in den Arbeitsgruppen des Fachtags vertreten haben. Die große Resonanz hat die Erwartungen aller an der Vorbereitung des Fachtags Beteiligten übertroffen und damit deutlich gemacht, dass das Thema der Betroffenenbeteiligung innerhalb der Wohnungslosenhilfe immer stärker an Bedeutung gewinnt.

Inhaltlich gliederte sich der Fachtag in fünf Arbeitsgruppen (AGs), die sich je unterschiedlichen Aspekten der Partizipation und Betroffenenbeteiligung widmeten und von jeweils einem ehemals oder aktuell Betroffenen und einem Professionellen moderiert wurden.

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