^ Back to Top

Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Meldungen

Europameisterschaft des Obdachlosen-Fußballs f

Die zweite inoffizielle Europameisterschaft des Obdachlosen-Fußballs fand am 26.0 Juni 2015 in Berlin auf dem Breitscheidplatz statt. Acht Teams aus Österreich, Ungarn, Littauen, Polen, Deutschland, Belgien und den Niederlanden kicken  bei dem Turnier. Bei der Veranstaltung geht es vor allem um den Spaß und darum, Vorurteile gegen Wohnungslose abzubauen. Einige hundert Gäste sahen sich die spannungsgeladenen Spiele an. Die Mannschft aus Rumänien, die vor zwei Jahren Sieger war, nahm leider nicht teil.

An der Gedächtniskirche wurde extra ein Streetball-Platz aufgebaut. Die Mannschaften kommen unter anderem aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Auch ein internationales Team aus Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Berlin ist dabei. Die Teams bestehen aus jeweils vier Spielern. Das Projekt wird vor allem durch Gelder der Europäischen Union finanziert. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass mindestens die Hälfte der Teammitglieder im letzten Jahr wohnungslos war oder in betreuten Wohnprojekten gelebt hat. Die verbleibenden Spieler müssen diese Bedingungen innerhalb der letzten vier Jahre erfüllt haben, um an den Spielen teilzunehmen.

Gewonnen hat letztlich das Team aus Littauen. Herzlich Glückwunsch!

 

Europawahlen auch für Wohnungslose

Wohnungslose Menschen sind oft nicht in einem Melderegister und damit auch nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen. Um beispielsweise bei der Bundestagswahl wählen zu können, müssen sie schriftlich den Eintrag in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde gestellt werden, in der gewählt werden soll. Mit diesem Antrag wird gleichzeitig der Wahlschein beantragt, mit dem im Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden kann. Bevollmächtigte aus Beratungsstellen oder anderen Hilfeeinrichtungen können Sammelanträge, die persönlich und handschriftlich unterschrieben sein müssen, an das örtliche Wahlamt stellen. Auch wohnungslose Bürger können dann frei, geheim und unabhängig wählen. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Bundeswahlgesetz (§§ 14ff.) und in der Bundeswahlordnung (§ 16 Abs. 2)

(Rolf Keicher EvO)

 

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/downloads/rechtsgrundlagen/Anlage2_EuWO_2014_druck.pdf

 

Ganz unten - Obdachlose bekommen Hilfe

Zurzeit ergeht es den Obdachlosen in Hamburg den Umständen entsprechend gut. Zahlreiche Tafelangebote, Beratungsstellen oder Hilfesysteme wie zum Beispiel Hinz & Kunzt helfen den Obdachlosen auf dem Weg in einen erträglichen Alltag.Schweigen kam auf, als wir Michelle (20) fragten, wie es zur Obdachlosigkeit kam. Erst nach kurzer Stille kam die Antwort: ,,Ich hatte viele Familienprobleme. Mein Vater ist abgehauen, als ich 14 war." Erschrocken hörten wir zu. Mit 16 Jahren kam sie auf die Straße. "Eigentlich wollte ich meinen Schulabschluss noch machen. Aber, nun ja. So läuft das Leben." Als ihr Vater ihre Familie verlassen hatte, kamen immer mehr Probleme auf. Ihrer Mutter ging es in dieser Zeit sehr schlecht, und Michelle fühlte sich mit der Sorge um ihre Mutter überfordert. "Ich beschloss, abzuhauen und versuchte, mich in der Schweiz durchzuschlagen. Das Leben dort war unerträglich und so beschloss ich, nach Freiburg zu gehen. Nachdem ich dort Mist gebaut hatte, ging ich zurück in die Schweiz. Nach einem halben Jahr erzählte mir meine Freundin, dass sie auf ihrem Bahnticket nach Hamburg noch einen Platz frei hat, ich beschloss diese Chance zu ergreifen. Seitdem lebe ich in Hamburg und bin hier sehr glücklich. Mein Ehemann Alex, der ebenfalls obdachlos war, unterstützt mich sehr, da ich ja hier in Deutschland kaum Rechte habe. Hinz & Kunzt hat mir bei diesem Aufstieg geholfen."

mehr lesen

Gegen die Schwächsten

Ungarns Obdachlose sollen aus den Städten verschwinden: Wer in bestimmten Gebieten schläft, kann jetzt bestraft werden. Obdachlose werden so stigmatisiert.Es war eigentlich schon seit März bekannt: Obdachlosigkeit kann in Ungarn künftig kriminalisiert werden. So schrieb es das ungarische Parlament seinerzeit in die Staatsverfassung. Am Montag nun hat es ein Gesetz verabschiedet, das genau festlegt, welche Strafen Obdachlosen drohen, wenn sie auf öffentlichen Plätzen übernachten. Damit prescht Ungarn mal wieder voran in Europa, denn Obdachlosigkeit wird in keinem EU-Staat derart bestraft.In Budapest liegen sie in Hauseingängen, auf Parkbänken, an U-Bahnstationen. Es ist unübersehbar, dass vor allem in den Städten Ungarns zu viele Menschen auf der Straße leben, 30.000-35.000 sind es nach Schätzungen der UN. Ab dem 1. Oktober können Gemeinden Verbotszonen ausweisen, in denen sich Obdachlose nicht mehr aufhalten dürfen. Das wird vor allem die Innenstädte betreffen. Wer dann trotzdem auf der Straße schläft, wird nach dem neuen Gesetz zum Arbeitsdienst verpflichtet. Wer sich dem verweigert, muss eine Strafe zahlen. Wovon, das sagt das Gesetz nicht. Wenn jemand seine Strafe nicht zahlt, kommt er üblicherweise in Haft – dies ist dann auch für die Obdachlosen zu vermuten.
mehr lesen